ANALYSE DES URTEILS GOGIC GEGEN REPUBLIK KROATIEN

In Vertretung unserer Partei vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde am 08.10.2020 ein Urteil über den Verstoß gegen Artikel 6 Absatz 1 EMRK verkündet.

 

Das Urteil stellte fest, dass aufgrund der falschen rechtlichen Qualifikation und der Anweisung der Vorinstanzen an die Partei, die dazu führte, dass sein Anspruch verjährt, sein Recht auf ein faires Verfahren gem. Art 6 Abs 1 EMRK verletzt wurde.

 

Der ständige Vertreter der Republik Kroatien vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Analyse des Urteils vorgelegt, die auf der Website der Regierung der Republik Kroatien nachzulesen ist.

 

(https://uredzastupnika.gov.hr/sudska-praksa/clanak-6-pravo-na-posteno-sudjenje/159?trazi=1&=&page=1)

Echr