MITTEILUNG ÜBER DEN UMZUG

Nach 17 Jahren in unserem Büro in der Praška 10 sind wir der Meinung, dass die Zeit gekommen ist, gemeinsam einen Schritt nach vorne zu machen. Oder besser gesagt: einige Schritte nach Westen, durch die Bogovićeva und die Varšavska ulica bis zur Dalmatinska. Wie Sie vielleicht schon ahnen, haben wir eine wichtige Neuigkeit, die wir mit Ihnen teilen möchten – wir sind umgezogen! Ab dem 4. Dezember 2023 finden Sie uns unter unserer neuen Adresse in Zagreb, Dalmatinska ulica 5, wo wir uns darauf freuen, Sie zu empfangen und Ihnen denselben hochwertigen und zuverlässigen Service zu bieten, den Sie zu Recht von uns erwarten. Alle unsere Kontaktdaten, einschließlich Telefonnummern und E-Mail-Adressen, bleiben unverändert.

EGMR: GERICHTSHOF HAT EIGENTÜMERN VON WOHNUNGEN MIT GESCHÜTZTER MIETE ÜBER 150.000,00 EUR ZUGESPROCHEN

Eine Bestätigung dessen, worüber wir kürzlich geschrieben haben, kam auch in Form eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 10. Juni 2021, mit dem der Gerichtshof in der Rechtssache Skelin-Hrvoj und Đuričić gegen Kroatien entschied, dass die Beschwerdeführer, Eigentümer von Wohnungen, in denen geschützte Mieter wohnen, in ihrem durch Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 zur Konvention garantierten Recht auf Achtung ihres Eigentums verletzt worden sind.

ANALYSE DES URTEILS GOGIĆ GEGEN KROATIEN

Das Büro des Vertreters der Republik Kroatien vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Analyse des Urteils Gogić gegen Kroatien vom 8. Oktober 2020 erstellt.